Wie wird eine Scheidung aussehen?
Das Ende einer Liebe bedeutet, wenn die beiden Menschen, die sich nicht mehr lieben, verheiratet waren, auch das Ende einer Ehe und damit die Scheidung. Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, muss nicht gemeinsam getroffen werden. Es kann sich hier auch um eine einseitige Willenserklärung handeln, die den Scheidungsprozess in die Wege leitet.
Informationen zu dem Thema Scheidung
Grundsätzlich gilt: Die Scheidung ist einfacher und geht schneller, wenn der Wille zur Scheidung von beiden Partnern erklärt wird. Grund dafür ist, dass dies das Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht, weil so Streitigkeiten vermieden werden. Dies gilt vor allem für eine häufige Streitfrage, nämlich die Frage nach dem Unterhalt.
Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist das Sorgerecht für die Kinder oder die Haustiere. Ein Scheidungsverfahren beginnt grundsätzlich mit der Einreichung des Scheidungsantrages. Vorgenommen wird dieser in der Regel von einem Rechtsanwalt, da vor einem Familiengericht ein Anwaltszwang herrscht. Danach wird die Durchführung des Versorgungsausgleichs vorbereitet. Darüber hinaus, wird ein Scheidungstermin durch das Gericht bestimmt, bei dem die Ehe geschieden wird. Die Ehe wird aber nur dann geschieden, wenn das Trennungsjahr absolviert wurde.
Wer zahlt die Kosten der Scheidung
Ein Punkt, der eine Scheidung nicht nur für denjenigen teuer machen kann, der künftig an den Ex-Ehegatten Unterhalt zahlen muss, sondern auch für denjenigen, der Unterhalt eventuell erstreiten muss, sind die Scheidungskosten. Es ist dabei so, dass die Scheidungskosten aufgeteilt werden. Das heißt, jeder der Ehegatten zahlt 50 Prozent der gesamten Gerichtskosten und 100 Prozent seiner eigenen Anwaltskosten. Die Kosten einer normalen Scheidung, wo noch Vereinbarungen getroffen werden müssen, liegen um rund 40 Prozent höher als die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung. Weitere Angaben
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